Alte Richtlinien zur Fachkunde SS nur unverbindliche Regelwerke?

In der MTA-Dialog 03/21 zum Thema "Strahlenschutz  Fachkunde und Kenntnisse - Der entscheidende Unterschied" weisen die AutorInnen darauf hin, dass es sich bei den zum erforderlichen Inhalt der Fachkunde bzw. der Kenntnisse im Strahlenschutz angegebenen Richtlinien nicht um Rechtsnormen, sondern um unverbindliche Regelwerke handele, die "eine Vollzugshilfe" bieten würden.
Wie ist das zu interpretieren? Rechtssicherheit gibt es erst, wenn die neuen Richtlinien da sind?
In der dort angegeben Rechtsgrundlage sind u. a. folgende Richtlinien aufgeführt:

  • Richtlinie nach der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) vom 17. Oktober 2011
  • Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005, geändert 27. Juni 2012

Quelle: © Deutscher Ärzteverlag | MTA Dialog | 2021; 22 (3) | 204-206
(DOI: 10.3238/MTADIALOG.2021.0204 )

Frank Giesecke

Sehr geehrte Anfragerin/ sehr geehrter Anfrager,

die Richtlinien wie zum Beispiel die QS-RL, SV-RL oder Fachkunderichtlinie sind Bestandteil des untergesetzlichen Regelwerkes und richten sich zunächst an die Behörde (bei der SV-Rl an die Behörde und an die Sachverständigen). Bei Einhaltung der der Anforderungen der Richtlinien gilt die Beweisvermutung. Das bedeutet, wer den Anforderungen der jeweiligen Richtlinie genügt, kann davon ausgehen, dass das Strahlenschutzrecht entsprechend umgesetzt wurde. Wenn von den Regelungen der Richtlinie abgewichen wird, muss den Nachweis erbringen, dass den Anforderungen des Strahlenschutzrechts und dem Stand der Technik genüge geleistet wird.

Alle bisherigen Richtlinien behalten bis zur Aktualisierung weiterhin ihre Gültigkeit, auch wenn die darin enthaltenen Rechtsbezüge auf die alte Röntgenverordnung verweisen. Bisher ist lediglich die SV-RL auf das neue Strahlenschutzrecht und den Stand der Technik hin aktualisiert worden. Darüber hinaus ist ein Modul zur Fschkunde für den Medizinphysik-Experten auf dem aktuellen Stand. Allle weiteren Richtlinie werden derzeit überarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Westhof

Jürgen Westhof

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