Altsysteme nachträgliche Abnahme mit 6868 57 statt 6868 157 möglich

Guten Tag zusammen

Folgender Sachverhalt: Bei einem mobilen C Bogen BJ 2011 (Standort UC OP) wurde vergessen bis 2018 einen Abnahmeprüfung nach 6868 57 festzulegen, nun wurde das System vom SV bemängelt, da weder 6868 57 noch 6868 157 abgenommen wurde. Eine Abnahme nach 6868 157 würde enorme Kosten nach sich ziehen (Wechsel diverser Hardware) Daher meine Frage, ist es möglich das System jetzt noch mit der  6868 57 abzunehmen oder muss hier zwingend die 6868 157 druchgeführt werden. Freu mich über Rückmeldung. Danke

AKL

Sehr geehrter Anfrager, sehr geehrte Anfragerin,

aus meiner Sicht wäre es auch nach Ablauf der Übergangsfrist möglich für das Bildwiedergabegerät des C-Bogengerätes jetzt noch eine Abnahmeprüfung nach der DIN V 6868-57 durchzuführen. Insbesondere deswegen, weil die alten Geräte nicht über die Möglichkeit verfügen viele Testbilder abzuspeichern. Grundvoraussetzung ist aber das bei der Abnahmeprüfung die Raumklasse und die Tätigkeitsart berücksichtigt wird. Ehe Sie aber die Abnahmeprüfung in Auftrag geben, setzen Sie sich mit Ihrer Aufsichtsbehörde in Verbindung um abzuklären, dass das auch von diser akzeptoert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Westhof

Jürgen Westhof

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