Aufbewahrungspflichten von Bestellungen zu Strahlenschutzbeauftragten (SSB)

Liebes Team,

wie lange müssen Bestellungen zu SSB aufbewahrt werden, nachdem diese abbestelt wurden (etwa aufgrund Kündigung).

Unterliegt die Aufbewahrungspflicht den allgemeinen Vorgaben für Personaldokumente oder macht die Strahlenschutzgesetzgebung hierzu weiterführende Vorgaben?

Vielen Dank!

Fringsi

Sehr geehrte Anfragerin, sehr gehrter Anfrager,

das Strahlenschutzrecht macht diesbezüglich stellt diesbezüglich keine Anforderungen. Ich empfehle aber die Bestellung noch mindestens fünf Jahre nach Abbestellung des Strahlenschutzbeauftragten auzubewahren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Westhof

Jürgen Westhof

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.