Aufgaben des MPE im Röntgen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in § 132 StrlSchV sind die Aufgaben des MPE aufgeführt. Dazu gehören z. B. daß er die Verantwortung für die Dosimetrie von Personen, an denen ionisierende Strahlung angewendet wird, übernimmt und insbesondere bei der Wahrnehmung der Optimierung des Strahlenschutzes bei verschiedenen Aufgaben mitwirkt.

Mir ist jedoch nicht klar, mit welchen Tätigkeiten der MPE seiner Pflichten nachgekommen ist. Wenn er beispielsweise für die Dosimetrie verantwortlich ist ist er dann nur für die Messung der Dosis oder auch für Dosisüberschreitungen z. B. DRW verantwortlich?

Wie ist der Begriff "Mitwirkung" definiert und inwiefern haftet der MPE?

Vielen Dank für die Rückmeldung.

wg

Sehr geehrter Herr/Frau wg,

die Verantwortung des MPE hinsichtlich der Dosimetrie bezieht sich in erster Linie auf die Überpüfung der richtigen Durchführung und der Ergebnisse der Abnahme- und Konstanzprüfung (vor allem des CTDI), das Monitoring zur Einhaltung der Aktions-und Meldeschwellen bei den bedeutsamen Vorkommnissen und die Einhaltung der DRW. Er ist nicht verantwortlich für einzelne Dosisüberschreitungen. Diese liegen in der Verantwortung des fachkundigen Arztes. Wohl aber ist er verantwortlich für dauerhafte Überschreitungen, die einen systematischen Fehler aufweisen.

Seine wichtigste Aufgabe ist die Optimierung von Untersuchungsprotokollen gemeinsam mit dem fachkundigen Arzt hinsichtlich Bildqualität und Dosis. Hieraus ergeben sich SOP´s die gemeinsam mit dem Geräteteam erstellt werden sollten.

Darüber hinaus sind die bedeutsamen Vorkommnisse zu protokollieren, zu bewerten und Verbesserungen vorzuschlagen. Dem SSV schlägt er, falls erforderlich, die Meldung an die Behörde vor. 

Bei Neuanschaffung bewertet er die Geräteauswahl aus Strahlenschutzsicht auf Eignung und Vollständigkeit.

Viele Tätigkeiten sind ohne persönliche Anwesenheit möglich. Trotzdem sind regelmäßige Besuche vor Ort unumgänglich. Damit können die Aufgaben auch als Dienstleistung angeboten werden. Die Behörden verlangen in diesem Fall vom SSV die Vorlage des Dienstleistungsvertrages und die Fachkundenachweise des MPE.

Das Problem der Haftung wurde von Peter Wigge, Justiziar der DRG, in einem Röfo-Beitrag 2019 eingehend beleuchtet. Weitere Informationen zum MPE und seine Ausbildung finden Sie auf der Homepage der APT (www.apt.drg.de)

Für den zeitlichen Aufwand nennt die DRG 0,06 Vollzeitstellen für CT und 0,08 Vollzeitstellen für Interventionsanlagen. Diese Zahlen hat das BMU in einer Empfehlung für die Länder übernommen. Viele Behörden fordern daher diesen Betreuungsumfang. Ich empfehle alle erbrachten Leistungen zu dokumentieren um sie bei Bedarf nachweisen zu können. Zumahl die Behörde auch ein Jahresbericht fordern könnte.

Mit freundlichen Grüßen

H. Lenzen

H. Lenzen

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