Aufklärung für ein einfaches Röntgenbild

Hallo liebe (Rechsts)experten Strahlenschutz,

unlängst traf ich auf einer Weiterbildung eine Kollegin die mir erzählte, in dem Krankenhaus, in dem sie tätig ist. müssen Patienten von den Kollegen nicht nur über CT Untersuchungen sondern auch für die Durchführung von einfachen Röntgenaufnahmen des Thorax aufgeklärt werden und dies Aufklärung auf einem Blatt Papier - es muss wohl einen Vordruck geben den die Kollegin hierzu verwendet. So eine Praxis war mir neu, auch meine Kollegen kannten diese Vorgehensweise nicht. Also, hier meine Fragen:

 

Muss ein Patient sein schriftliches Einverständnis für die Durchführung einer Röntgenaufnahme geben?

Wie verhält sich das bei Kindern? Müssen die Eltern ihr schriftliches Einverständnis für die Durchführung von Röntgenaufnahmen geben?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, vielen Dank.

Louis Chevalier

Louis Chevalier

 

Sehr geehrter Herr Chevalier,

 

nach § 124 StrlSchV müssen Patienten „ ..vor der Anwendung über das Risiko der Strahlenanwendung informiert.. “ werden. D.h. es ist keine klassische Aufklärung vom Radiologen mit einer Unterschrift des Patienten notwendig, aber ein Aushang oder eine Auslage mit einer allgemeinverständlichen Information zum Risiko einen Röntgenaufnahme. Bei Kindern müssen entsprechend die Eltern informiert werden. Die Nutzen-Risiko-Abwägung übernimmt der fachkundige Arzt, indem er die rechtfertigende Indikation für die Röntgenaufnahme stellt.

 

Details zur Aufklärungspflicht finden Sie auch in der RöFo vom Februar und März 2016 von Wigge / Loose.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

KJungnickel

 

KJungnickel

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