Aufklärunspflicht ionisierende Strahlen

Guten Tag,vielen Dank für die Zeit für die Beantwortung meiner Frage.

Muss ich nach der neuen Strahlenschutzverordnung Patienten über ionisierende Strahlen z.B.Mammografie aufklären?

Danke,Lina

lina

Sehr geehrte Frau Lina ??

 

Im § 124 StrlSchV wird auf die Informationspflicht gegenüber dem Patienten Bezug genommen. Hier heißt es:

(1) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass eine Person, an der ionisierende Strahlung oder radioaktive Stoffe angewendet werden, vor der Anwendung über das Risiko der Strahlenanwendung informiert wird.

Der Gesetzgeber macht hier keine Angaben ab welchem Risiko und in welcher Form der Patient informiert werden muss. Sicher ist aber, dass die Höhe eines Risikos auch die notwendige Intensität der Information bestimmt. Bei einer Intervention oder einem CT sollte daher das Strahlenrisiko Bestandteil der allgemeinen Aufklärung sein und auch in den Aufklärungsbogen aufgenommen werden. Bei einer Mammographie ist das Risiko im allgemeinen deutlich niedriger. Im Screening wird in einem Informationsschreiben auch auf das Strahlenrisiko hingewiesen. Bei jungen Frauen oder BRCA-Patientinnen ist das Risiko deutlich höher. Bei geringem Risiko kann ein einfaches Informationsschreiben oder ein gesprochenes Wort im Sinne des Strahlenschutzrechtes ausreichend sein. Es sollte aber immer bedacht werden, dass neben dem Strahlenschutzrecht weiter auch das BGB dem Patienten Haftungsansprüche bei Eintritt eines Schadens einräumt. Dies kann deutlich schwerer wiegen als das Strahlenschutzrecht.

Mit freundlichen Grüßen

H. Lenzen

 

 

H. Lenzen

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