Aufzeichnungspflichten nach §85 StrlSchG und §127 StrlSchV

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Dokumentation der "Angaben zur Exposition" bzw. "zur Ermittlung dieser Exposition" wollte ich fragen, in welchem Dokument die entsprechenden Dosisgrößen den Modalitäten und den dort durchgeführten Untersuchungsarten zugeordnet ist.

Für die Situation am CT (CTDI/DLP) und im Röntgen (DFP) ist das noch eindeutig, im Bereich DVT / CBCT / Tomosynthese ist die Sache nicht mehr ganz so klar. Deshalb wollte ich fragen, wie unser Haus den Anforderungen aus Gesetz und Verordnung hier entspricht.

Liebe Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus,

Uwe

Sehr geehrter Uwe,

Sie haben völlig recht, dass die Dosimetrie und damit auch die Dosisdokumentation bei DVT und CBCT noch etwas im Argen liegt. Standardmäßig geben die Geräte ein Dosis-Flächen-Produkt (DFP) aus. Die Aussage ist allerdings eher gering, da es soch ja nicht um eine Projektionsradiographie sondern um eine Schnittbilddiagnostik mit isozentrischer Bestrahlung handelt. Dies ist auch der Grund warum es derzeit keine DRW für die DVT gibt. Man kann sich mit Konversionsfaktoren mehr oder weniger schlecht an einen CTDI herantasten. Das ist aber für die Routine zu aufwendig. Bei Geräten mit großem FOV kann auch ein CTDI bestimmt werden. Dies ist aber auch nicht verpflichtend. Noch nicht.

Aufzeichnungspflichtig ist nach SV-RL das DFP bei Kindern und Jugendlichen für DVT oder OPG, die nach dem 01.07.2010 in Betrieb genommen wurden. Es ist sicher nicht falsch dies auch für Erwachsene so zu handeln.

 

H. Lenzen, Münster

H. Lenzen

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