Auslegung der ZVEI-Information Nr. 12 für DR und BV

Hallo zusammen! In der kürzlich veröffentlichten Ausgabe der "ZVEI-Information Nr. 12" wird zwar unter "1. Ziel" auf bisher fehlende standardisierte, einheitliche Durchführungsbestimmungen insbesondere für Flachdetektoren und Bildverstärker verwiesen, welche durch die ZVEI-Info nun formuliert werden sollen. Doch danach sucht man in der Schrift dann vergebens. Es wird unter den entsprechenden Punkten 4 (DR) und 5 (BV) lediglich auf bestehende Prüfpunkte in der Konstanzprüfnorm verwiesen (DIN 6868-4). Schaut man dort nach, beschränkt sich diese Prüfung auf eine visuelle Prüfung der angefertigten Prüfkörperaufnahmen auf Artefakte, auf Prüfmethoden für Inhomogenitäten wird gar nicht genauer eingegangen. Es hat für mich den Anschein, als wolle man so den "Urzustand" wieder herstellen, als DR und BV-Systeme noch nicht unter dem entsprechenden Punkt der QS-RL (3.19 Artefakte und Gleichförmigkeit) aufgeführt wurden. Insgesamt viel heiße Luft um letztendlich nichts neues. Zusammenfassend: für DR und BV-Systeme ändert sich diesbezüglich nichts, es reicht weiterhin die regelmäßige Konstanzprüfung nach DIN 6868-4, um nun auch den Punkt 3.19 der QS-RL zu erfüllen? Aufwändige Verfahren, in Anlehnung an die Prüfmethoden für Inhomogenitätsprüfungen an CR-Systemen, welche diverse Hersteller nun auch für ihre DR- oder BV-Systeme etabliert haben, wären nun also wieder überflüssig?

Deute ich das so richtig? 

Vielen Dank für Antworten, Hinweise oder eine Diskussion zum Thema. MfG M. Mühlmann

Marco Mühlmann

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