Befundung mit Tablet

Sehr geehrte Damen und Herren,

um einen Monitor zur Befundung nutzen zu können, muß dieser nach DIN 686-157 abgenommen sein und regelmäßige Konstanzprüfungen durchgeführt werden. Bei der Abnahme werden die Anforderungen an die Bildqualität geprüft (maximale Leuchtdichte, Matrix, …). In der QS-RL (Tabelle C.1.2) sind zusätzlich erforderliche Bilddiagonalen für verschiedene Untersuchungen angegeben.

Daraus ergeben sich für mich zwei Fragen:

Ist es ausreichend die DIN zu erfüllen oder sind die Forderungen aus der QS-RL maßgebend?

Falls die DIN ausreichend ist, könnte man dann auch entsprechend abgenommene Tablets zur Befundung oder auch für den Hintergrunddienst nutzen?

Vielen Dank für die Rückmeldung.

 

wg

Sehr geehrte Afragerin, sehr geehrter Anfrager,

Grundlage für die Verwendung eines Monitors (Bildwiedergabesystem) ist eine erfolgreich durchlaufende Abanhmeprüfung nach DIN 6868-157 und die regelmäßige Durchführung der Konstanzprüfung nach selbiger Norm.

Die derzeitig verfügbare QS-RL kann in vielen Fällen zur Anwendung kommen, sie gibt aber in einigen Fällen nicht den aktuellen Stand der Technik wieder. Die derzeitige QS_RL hat noch nicht die DIN 6868-157 in Bezug genommen. Derzeit ist die QS-RL in der Überarbeitung. In ihrer Anfrage beziehen Sie sich auf die Festlegungen in Tabelle C.1.2, diese bezieht sich auf alte Systeme nicht auf neue Systeme. Für neue Systeme sind die Anforderungen nach der DIn 6868-157 heranzuziehen.

Danach können auch Tabletts nach erfolgreich durchlaufener Abnahmeprüfuing nach DIn 6868-157 für die Befundung verwendet werden. Die Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 bezieht sich auf Bildwiedergabesysteme in ihrer Umgebung. Das heißt die Abnahmeprüfung gilt für einen bestimmten "Arbeitsplatz". Das ist beim Einsatz von Tabletts zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Westhof

Jürgen Westhof

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