Bleiglasbrille mit Sehstärke Kostenübernahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

es treten vermehrt strahlenexponierte Personen an mich heran mit der Bitte einer indiv. Bleiglasbrille. 

In der Regel ist die stanardisierte Form ausreichend. Doch wenn nun der Standard nicht möglich ist, wie z.B. ein zu großer Kopfumfang, Unverträglichkeit der Überbrille.

Gibt es in diesen besonderen Fällen Möglichkeiten auf  Kostenübernahme  seitens der BG oder einer anderen Behörde?

Oder kann der AG verpflichtet werden dieses notwendige Arbeitsmittel zu beschussen bzw. komplett zu übernehmen?

Vielen Dank.

Claudia Graf

Sehr geehrte Frau Graf,

 

mir sind solche Zuschüsse durch Dritte nicht bekannt. Ich würde aber meinen, dass es zur Führsorgepflicht des AG gehört, derartige Arbeitsmittel bereitzustellen. Dies gilt besonders nach der Reduktion des Grenzwertes von 150 mSv auf 20 mSv. 

Ich würde es als einen Beitrag zur Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung ansehen. Zumal die Matrialkosten einer einzigen Intervention bereits die Kosten der Brille um ein vielfaches übersteigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

H. Lenzen

H. Lenzen

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