Sehr geehrtes Expertenteam,
darf ein FSJ´ler unter 18 Jahre im CT helfen Patienten zu lagern?
§22 Jugendarbeitsschutzgesetz gibt klar vor, dass der jugendliche vor Strahlung geschützt werden muss. Demnach darf er/sie grundsätzlich nicht in Strahlenschutzbereichen nach §55 StrlSchV arbeiten.
Das ist, denke ich, soweit unumstritten.
§52 Abs(3) StrlSchV besagt jedoch:
Bereiche, in denen nur Röntgeneinrichtungen...betrieben werden, gelten nur während der Einschaltzeit als Strahlenschutzbereiche.
Das heißt wiederum, dass der jugendliche FSJ´ler in dem Raum arbeiten darf solange keine Strahlung eingeschaltet ist, richtig?
Wäre also folgendes zulässig?
Der FSJ´ler lagert, unter ständiger Aufsicht einer MTRA, den Patienten und verlässt den Raum. Die MTRA läd die Patientdaten/Protokolle für die Untersuchung erst, nachdem der FSJ´ler neben Ihr steht und setzt das CT somit in den Betriebsbereit Modus. Der FSJ´ler verlässt den Schaltraum (Überwachungsbereich) und begibt sich in einen ausgewiesenen öffentlichen Bereich (< 1mSv/a).
Erst jetzt wird die Strahlung eingeschaltet. Der FSJ´ler verlässt den öffentlichen Bereich erst wieder nach Ende der Untersuchung.
Oder übersehe ich hier etwas Grundlegendes?
Ich möchte mich bereits an dieser Stelle für eure Hilfe bedanken.