Sehr geehrtes Expertenteam,
in unserem orthopädischen Fachkrankenhaus soll die Anforderung von Röntgenleistungen von Zettelwirtschaft auf digitale Anforderung über das KIS umgestellt werden.
In unserem Haus ist kein Radiologe tätig, d.h. wir Orthopäden stellen die rechtfertigende Indikation und befunden unsere Bilder. Fast alle Ärzte sind im Besitz der Fachkunde.
Wenn aber ein nicht-fachkundiger Arzt z.B in der Ambulanz eingeteilt ist, hat bislang ein ebenfalls in der Ambulanz anwesender fachkundiger Arzt die Anforderungsscheine unterschrieben, nachdem der Sachverhalt kurz erörtert wurde.
Um im Rahmen der Neuerung im KIS die rechtfertigende Indikation zu bestätigen, müsste sich der fachkundige Arzt jedes Mal separat in den Fall des jeweiligen Patienten einbuchen, um mit seiner Kennung die Indikation freizugeben. Wenn dieser aber z.B. gerade selber in einem anderen Fall eingeloggt ist, würde dies einen erheblichen Mehraufwand oder eine Verzögerung der Abläufe bedeuten.
Hätten Sie eine Idee, wie man dieses Problem beheben lönnte?
Würde es z.B. ausreichen, wenn auf dem Anforderungsschein neben dem die medizinische Indikation stellenden Arzt zusätzlich angewählt werden kann, wer die rechtfertigende Indikation stellt, ohne dass dieser sich mit seiner Kennung einwählen muss?
Ich würde mich über eine Antwort freuen. Vielen Dank schon mal vorab.
Freundliche Grüße,
S. Arnold
(SSB)