Eigenverantwortliche Anwendung

Liebes Team,

ich habe eine Frage zum Begriff der Eigenverantwortlichen Anwendung von Röntgenstrahlen:

Gibt es dazu eine genauere Definition?

Vielen Dank.

CJ

Können Sie das ein wenig konkretisieren? In welchem Zusammenhang. In welchem Paragraphen?

 

H. Lenzen

H. Lenzen

Guten Morgen,

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Die Frage bezieht sich auf §44 SSV.

Dort heisst es, dass die zuständige Behörde unterrichtet werden muss, sobald eine weitere Person die Einrichtung eigenverantwotlich nutzt.

Ist das bereits gegeben, wenn diese Person die RI Indikation stellt und eine Erstbefundung vornimmt, die technische Durchführung, endgültige Befundung, und Strahlenschutzverantwortung aber in der Verantwortung einer anderen Person liegt?

CJ

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