Eindeutige Kennzeichnung der Modalität bei Detektortechnik

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgendes Problem haben wir seitdem wir an manchen Standorten an bereits besteheden Modalitäten (Projektionsradiographie) Detektoren gegen das Foliensystem getauscht haben.

Durch die Einführung der Detektortechnik lassen sich die angefertigten Röntgenaufnahmen nicht eindeutig der Modalität zuordnen. Wir nutzen mehrere mobile Detektoren an mehreren Anlagen.

Die Ärztliche Stelle erwartet zukünftig, dass die im Dicom-Format eingereichten Aufnahmen eindeutig gekennzeichnet sind. Vorzugsweise im Feld der Device Serail Numer unter TAG 0018,1000 (Geräte Seriennummer) gemäß der DIN 6862-2.

Jetzt suchen wir intensiv nach einer machbaren Lösung das umzusetzen. Allerdings können die Software-(Hersteller) keine befriedigende Methode anbieten.

Einzig wäre die Notation auf den Röntgenbildern. Das wiederum wäre ein zusätzlicher Schritt, welches den Workflow verlangsamen würde.

Gibt es für nachgerüstete Modalitäten nicht einen s.g. Bestandschutz? Bzw. ist der Nachweis zwingend erforderlich? Qualitätssicherende Maßnahmen der Anlagen erfolgen schließlich schon anhand der regelmäßigen Konstanzprüfungen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen Claudia Graf 

Claudia Graf

Sehr geehrte Frau Graf,

das von Ihnen beschriebene Problem ist ein Generelles und ich kann ihnen keine direkte Lösung anbieten. Könnten Sie sich mit der für Sie zuständigen Ärztlichen Stelle darauf einigen, dass der Detektor X nur den Modalitäten A und B verwendet wird. Aus meiner Sicht besteht für bereits in Betrieb befindliche Röntgeneinrchugen und Detektoren ein Bestandsschutz. Bei neuen Röntgeneinrichtungen müssen die Detektoren mit der strahlungserzeugenden Komponente "kommunizieren" (siehe Anforderungen des § 114 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchV) sodass ein Austausch der Detektoren bei den unterschiedlichen Modalitäten sehr eingeschränkt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Westhof

Jürgen Westhof

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