externe Fachkundiger Medizinern (Wirbelsäulenchirurgie)

Sehr geehrter Herr Lenzen,

 

 

 

 

Werden die  Unterweisungen von externe Fachkundiger Medizinern (Wirbelsäulenchirurgie) , die in mehreren Krankenhäusern ab und zu arbeiten von der Klinik gemacht ? Sollten die Wirbelsäulen Chirurgen sich selber darum kümmern ?

Wer ist der Strahlenschutzbeauftragter für denen ?

Gehören nachdem Gesetz  externe Fachkundiger Medizinern (Wirbelsäulenchirurgie) zu Kategorie A ?

 

 

 

 

 

Sollen Externe Wirbelsäulen Chirurgen eigentlich Ihr Dosimeter selber über  Auswertungsstelle (z.B. HelmholzZentrum München) besorgen, da sie in mehreren Krankenhäusern tätig sind. Sollen die nur einen gleichen Dosimeter (ansonsten kann die Auswertungsstelle Probleme haben) verwenden und eigenen Betriebsarzt haben ?   

 

 

Wenn Sie mich informieren würden, würde ich mich freuen.

 

 

 

Vielen Dank im Voraus

 

 

 

 

Tim

Sehr geehrter Anfrager, sehr geherte Anfragerin,

bei den Externen (hier Wirbelsäulenchirurgen) handelt es sich in der Regel um weitere Strahlenschutzverantwortliche (SSV). Im § 44 Ab. 1 StrlSchV ist der SSV verpflichtet, weitere SSV mitzuteilen. Im § 44 Abs. 2 StrlSchV sind alle SSV verpflichtet, Pflichten und Verantwortungen vertraglich eindeutig gegeneinader abzugrenzen.

Wenn also der Externe ein weiterer SSV ist, hat er selbst dafür zu sorgen, dass eine Einweisung nach § 98 ind die Röntgeneinrichtung (hier vermutlich ein C-Bogengerät) erhält. Dies kann aber auch anders in dem jeweiligen Abgrenzungsvertrag geregelt sein. Wenn der weitere SSV selbst auch der Anwender ist, ist eine Unterweisung nach § 63 StrlSchV nicht erforderlich. Auch hier kann es andere vertragliche Regelungen geben.

Wenn der Externe im Sinne von § 44 StrlSchV kein weiterer SSV ist, greift der § 26 StrlSchG. Für Tätigkeiten beim Betrieb von fremden Röntgeneinrichtungen hat dis der zuständigen Behörde im Rahmen einer Anzeige mitzuteilen.

Jürgen Westhof

 

sehr geehrtrer Hr. Westhof,

Sollen Externe Wirbelsäulen Chirurgen eigentlich Ihr Dosimeter selber über  Auswertungsstelle (z.B. HelmholzZentrum München) besorgen, da sie in mehreren Krankenhäusern tätig sind. Sollen die nur einen gleichen Dosimeter (ansonsten kann die Auswertungsstelle Probleme haben) verwenden und eigenen Betriebsarzt haben ?   

Wenn Sie mich informieren würden, würde ich mich freuen.

vielen dank

mit freundlichen grüssen

 

 

 

 

 

Vielen Dank im Voraus

Tim

Sehr geehrte Anfragerin, sehr geehrter Anfrager,

in dem geschilderten Fall handelt es sich nicht um Beschäftigte des Krankenhauses und daher sollte  selbst ein Dosimeter bei einer der vier zugelassenen Personenmessstellen beantragt werden. Dieses Dosimeter ist in allen Kontrollbereichen der jeweiligen Krankenhäuser mitzuführen und zu tragen. Darüber hinaus ist bei der zuständigen Behörde ein Strahlenpass nach § 68 StrlSchV zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Westhof

Jürgen Westhof

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