Fachkunde interventionelle Radiologie

Hallo Expertenteam,

unlängst war bei uns ein Auditor aus NRW der behauptete, in seinem Bundesland müssten Orthopäden und Unfallchirurgen die Fachkunde interventionelle Radiologie besitzen um unter Durchleuchtung Implantate einzusetzten bzw. Kyphoblastien vorzunehmen usw. - das war mir bisher neu.

 

Wie ist es denn nun mit diesem Sachverhalt? Hat der Auditor Recht oder nicht? Ich nahm an, diese Fachkunde benötigen nur interventionell tätige Neuroradiologen und interventionell tätige Radiologen.

Ich bitte um Beantwortung, vielen Dank und viele Grüsse!

MfG

Louis Chevalier

 

 

Louis Chevalier

Lieber Herr Chevalier,

grundsätzlich beschränkt sich die Fachkunde fluoroskopische Interventionen (Rö 7) nicht auf Radiologen oder Neuroradiologen. Vielmehr entscheidet die beabsichtigte Maßnahme über die Notwendigkeit. In der Regel sind Kardiologen im HKL oder Gefäßchirurgen im Hybrid-OP ebenfalls betroffen. Genaueres sagt die beiliegende Tabelle aus einer SSK-Empfehlung von 2008 (s. Anlage). Wird eine der aufgeführten Maßnahmen durchgeführt, wird die Fachkunde benötigt. Übergangsregelungen gelten für alle, die vor dem 1.3.2006 nachweislich Interventionen durchgeführt haben. Zu beachten ist, dass eine Fachkunde nach Rö7 nur auf eine Fachkunde nach Rö3 oder Rö5 aufgesattelt werden kann und zusätzlich ein Strahlenschutzkurs "Interventionsradiologie"  und z.T. "DVT" nachgewiesen werden muss. 

Da die Tabelle der SSK recht alt ist, haben sich einige Ärztekammern und Landesministerien dazu entschlossen zusätzliche Maßnahmen aufzunehmen. Hierzu zählt z.B. die Kyphoblastie und die PTCD. Daher ist eine Nachfrage bei den zuständigen Landesstellen immer hilfreich. 

 

H. Lenzen

 

H. Lenzen

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