Fachkunde Interventionsradiologie vor Fachkunderichtlinie 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem Krankenhaus stellt sich die Frage, wer von den Radiologen die Fachkunde Interventionelle Radiologie besitzt. Unsere Radiologen, die ihren Facharzt ab 2006 gemacht haben, besitzen meist die Fachkunde Röntgendiagnostik, CT und Intervention.

Gibt es für Radiologen, die den Facharzt vor 2006 gemacht haben, eine Ausnahmegelung? Beispiel: Radiologe mit Facharzt von 1998, Fachkundebescheinigung der Ärztekammer von 2005 für Röntgendiagnostik und CT von 2005, regelmäßige Aktualisierungskurse. Dieser Radiologe vertitt die Ansicht.als Radiologe nach "altem Recht" keine explizite Fackunde Interventionelle Radiologie zu benötigen. Diese sei automatisch enthalten. Oder ist auch in diesem Fall dennoch eine "Ausnahmegenehmigung" der Ärztekammer über die Fachkunde erforderlich? Was ist richtig?

Wenn Ausnahmeregelung bis 2006: Gilt dies dann analog auch für andere interventionell tätige Ärzte wie Kardiologen,  Gefäßchirurgen, etc. Können diese ohne die Fachkunde Interventionelle Kardiologie interventionell tätig sein, wenn sie die entsprechende Organfachkunde besitzen?  

Jochen Bauer

Sehr geehrter Herr Bauer,

zunächst haben Facharzt und Fachkunde nichts miteinander zu tun. Richtig ist aber, dass die Fackunde Interventionsradiologie erst am 1.3.2006 eingeführt wurde. Damit müsste davor Besitzstandswahrung gelten. Will man diese geltend machen müsste man aber nachweisen, dass man vor dem Stichtag Interventionen (in dem entsprechenden Organbereich) selbstständig durchgeführt hat.

Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich mir das aber von der Kammer bestätigen lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

H. Lenzen

H. Lenzen

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