Fachkunde Röntgentherapie

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe Probleme bei der offiziellen Fachkundeanerkennung bei der LIA für den Bereich Röntgentherapie.

Ich bin ich zur Zeit und auch schon 2008 als Strahlenschutzbeauftragter für die Röntgentherapie bestellt worden.

Da ich meine Fachkunde als MPE erst 2005 erworben habe, greift bei mir nicht die Übergangsregelung, bei der man automatisch als Fachkundiger gilt.

Bin ich jedoch als Strahlenschutzbeauftragter für die Röntgentherapie schon einmal bestellt worden, gilt man bei den Aufsichtsbehörden als Fachkundiger und weitere Bestellungen  werden deshalb akzeptiert.

Möchte ich aber meine Fachkunde offiziell bei der LIA aerkannt bekommen, so wird mir das verweigert, weil ja mein Spezialkurs mehr als 5 Jahre zurück liegt.

Ich habe angemerkt, dass ja mit den Aktuallisierungen die Theorie aktuell gehalten wird. Das hat man verneint, ich müsste also einen neuen Kurs für Röntgentherapie belegen, der aber nicht einzeln angeboten wird.

Folglich müsste ich den Spezialkurs für MPE nochmal absolvieren, bei dem die Röntgentherapie Teilgebiet ist, obwohl ich für die Fachkunde für die anderen Teilgebiete schon besitze.

Auch ein weiterer Kollege von mir ist in der gleichen Situation.

Ich sträube mich dagegen, den Spezialkurs nochmal zu absolvieren, einmal wegen dem Zeitaufwand und zum anderen wegen den Kosten. Außerdem darf es doch rechtlich bei der Fachkunde keine Grenze zwischen den Aufsichtsbehörden und der LIA geben.

Wie wird es denn in den anderen Bundesländern geregelt?

 

 

Vielen Dank schon einmal für Eure Rückmeldungen.

 

RS

Sehr geehrte Anfragerin, sehr geehrter Anfrager,

wie ich ihrer Anfrage entnehme sind Sie 2008 als Strahlenschutzbeauftragter für die Röntgentherapie bestellt worden und Sie verfügen auch über andere Teilgebietsfachkunden - auch für die Strahlentherapie? Dann fehlte lediglich der entsprechende Sachkundenachweis.

Oder haben Sie eine Fachkunde für das Gesamtgebiet als MPE erhalten? In diesem Fall benötigen Sie gar keine gesonderte Fachkundebescheinigung für die Röntgentherapie, denn diese ist darin enthalten.

Für die Benennung zum SSB für die Röntgentherapie ist doch auch der Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen. 

Um die Angelegenheit gezielter Beanworten zu können, müssten Sie mir folgendes mitteilen:

  • über welche Teilgebiets-Fachkunden verfügen Sie
  • oder verfügen Sie über eine Gesamtfachkunde
  • was wurde bei der Benennung zum SSB bei der Aufsichtsbehörde für Fachkundenachweise vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Westhof

Jürgen Westhof

Sehr geehrter Herr Dr. Westhof,

entschuldigen Sie die späte Rückmeldung, es gab Probleme mit dem Portal.

Vielen Dank nochmal für Ihre Rückantwort.

 

Nachfolgende Fachkunden habe ich zu nachfolgenden Zeiten erworben:

24.02.2005

Beschleuniger 

Afterloadingvorrichtungen und Strahler

Nuklearmedizin 

Telegammabestrahlungseinrichtungen

 

03.01.2006

Fachkundegruppe S2.1 (S1.1, S1.2 u. S1.3 eingeschlossen)

Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen.

 

 

Wie gesagt, wurde ich dann 2008 von der Praxis  zum Strahlenschutzbeauftragten für die Röntgentherapie bestellt,

mit dem Hinweis auf den bei den Behörden vorliegenden Fachkunden von 2005 und gelte auch bei den Aufsichtsbehörden als Fachkundiger ohne offizieller Fachkundebestätigung. Deshalb bin dort auch für 2 andere Anlagen  als Strahlenschutzbeauftragter akzeptiert worden, nur das LIA will mir die Fachunde nicht offiziell bestätigen, weil mein Spezialkurs älter als 5 Jahre ist.

 

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

RS

RS

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