Geeignete Ausbildung; Erforderliche Fachkunde Medizinphysik-Experte

Hallo miteinander,

es geht hier um die rechtliche Grundlage bezüglich der geeigneten Ausbildung für die Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE).

 

Angenommen eine Person A entscheidet sich während des Physikstudiums dazu, MPE werden zu wollen und studiert dann im Master medizinische Physik an einer deutschen Universität X. Die zur Fachkunde erforderlichen Strahlenschutzkurse werden ebenfalls absolviert.

Nach seiner Sachkundezeit in einem Klinikum wird von A ein Antrag zur Erlangung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten bei der zuständigen Behörde in Bayern/Baden-Württemberg gestellt. Diese fordert daraufhin ein Fachgespräch, weil die DGMP (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik; als Sachverständiger in diesen Bundesländern nach §20 Atomgesetz tätig) den Masterabschluss der Universität X nicht in vollem Umfang für ausreichend empfindet und ein Fachgespräch in gewissen Bereichen als notwendig erachtet.

Ist diese Forderung auf ein Fachgespräch durch die Behörde anfechtbar?

 

Ein paar Überlegungen/Gedanken dazu:

Im Strahlenschutzgesetz §5 Abs. 24 und im Richtlinienmodul zur StrlSchV "Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE)" (Abschnitt 2.1: Geeignete Ausbildung) wird ohne weitere Spezifikation der Masterabschluss in medizinscher Physik als geeignet angesehen.

 

Die DGMP schreibt auf ihrer Internetseite (https://www.dgmp.de/de-DE/506/fachkunde-mpe/) über die benötigte Qualifikation zur Erlangung der erforderlichen Fachkunde "Nachweise, dass im Bereich der Medizinischen Physik ein Qualifikationsniveau erreicht ist, das dem eines Master-Abschlusses in Medizinischer Physik entspricht (wenn kein geeigneter Masterabschluss oder sonstige ausreichende Nachweise vorliegen, muss dies ggf. durch ein Fachgespräch nachgewiesen werden)" seien zu erbringen.

Gleichzeitig wird aber von der DGMP nicht jeder Masterstudiengang in medizinischer Physik als genügend erachtet.

 

Vielen Dank vorab; bin auf Eure Meinungen gespannt.

Known

Hallo

Diese Frage lässt sich leider nicht umfassend beantworten.

Meine Meinung dazu: in der Richtlinie wird explizit der Masterstudiengang Medinizische Physik oder gleichwertig vorgeschrieben. Nun gehen manche Behörden nach der Tabelle der DGMP vor, in der Inhalte des Bachelor- und Masterstudiengangs aufgeführt sind. Wenn also im Masterstudiengang dann nicht alle Inhalte und Veranstaltungen abgedeckt worden sind, kann die Behörde auf einer Gleichwertigkeitsprüfung bestehen. Dies wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

Persönlich bin ich der Meinung, dass ein Master in Medizinischer Physik zusammen mit der notwendigen und nachgewiesenen Sachkunde ausreichend sein sollte, die Fachkunde als MPE für das entsprechende Anwendungsgebiet zu erhalten.

Vielleicht finden sich hier ja noch weitere Meinungen/Diskussionsbeiträge.

Viele Grüße

Georg Stamm

georgstamm

Noch ein kleiner Nachtrag:

In der Richtlinie wird noch erwähnt dass: "Sofern der Nachweis über die medizinischen Grundkenntnisse gemäß Teil A der Anlage 1 nicht erbracht wird, sollte ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz zum Fachgespräch hinzugezogen werden." Die Inhalte nach Teil A Anlage 1 sind u.U. zum großen Teil im Bachelor-Studiengang enthalten, so dass vermutlich dies die Begründung der Behörde für ein Fachgespräch darstellt.

georgstamm

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