Henkeltopf Aufnahme

Ist die Henkeltopf-Aufnahme zur Darstellung beider Jochbögen verboten - nicht gerechtfertigte Indikation - oder wird die isolierte Darstellung nur empfohlen ? 

In der neuen Strahlenschutzverordnung ist sie nicht bei den nicht gerechtfertigten Indikationen aufgeführt und in den Leitlinien der BÄK kann ich auch nichts finden!

Danke für eine Antwort.

 

Franzl

Ein Verbot der Henkeltopfaufnahme ist mir nicht bekannt. Allerdings empfehlen die Orientierungshilfen der SSK zu bildgebenden Verfahren für Traumata des Gesichtsschädels das CT. Lediglich bei nicht zugänglichem CT wird die Projektionsradiographie empfohlen. Dies ist aber nur eine Empfehlung. Möglicher Weise leiten einzelne Ärztliche Stellen daraus ein Verbot ab.

H. Lenzen

H. Lenzen

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