Kenntnisse im Strahlenschutz, sonstige medizinischen Ausbildung

Sehr geehrtes Expertenteam,

Personen mit einer sonstigen abgeschlossenen medizinischen Ausbildung dürfen Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben. Dazu gibt es eine Liste mit medizinischen Berufen. Bedeutet dies, dass alle, die einen dieser Berufe haben, jeden Kenntniskurs, den es gibt, machen dürfen? Zum Beispiel Zahnarzthelferinnen den 40-h Kurs für Nuklearmedizin, ein MTA für Veterinärmedizin den 40 -h Kurs für Strahlentherapie, ein Podologe den 90 h Kurs für die Röntgendiagnostik? Falls nein, wo finde ich die Einschränkungen? 

Vielen Dank für Ihre Antwort, 

freundliche Grüße

Irene Vent

Irene Vent

Sehr geehrte Frau Vent,

alle Personen nach Liste 1 können Kenntnisse in allen Bereichen erwerben (siehe beigefügte Liste im Anhang). In der Liste 1 ist auch die MTAV aufgeführt.

Die Listen 1 und und 2 sind leider noch nicht an das neue Strahlenschutzrecht hinsichtlich der Rechtsbezüge angepasst, aber inhaltlich anwendbar.

Bei Personen die unter die Liste 2 fallen, ist die zuständige Aufsichtsbehörde anzufragen, welche Lehrinhalte nachvermittelt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Westhof

Jürgen Westhof

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