Kontrollbereich Mobiles Röntgen in der Tiermedizin

Guten Tag,

ich arbeite in einer großtierpraxis und muss bald Strahlenschutzunterweisung geben. Wir machen viele Aufnahmen mit mobilen Gräten außerhalb des Röntgenraumes. Ich habe in unterschiedlichen Quellen gelesen, dass Kontrollbereich bei mobilem Gerät ist 1,5 m um der Strahlquelle ist, habe aber bis jetzt nicht gefunden in welchem Gesetz diese Angabe steht.

Mir kommt der 1,5 m-Radius als Kontrollbereich sehr klein vor. Wenn wir zB. Thorax Aufnahmen eines Pferdes anfertigen denke ich immer dass man wegen mögliche viel Streustrahlung doch mehr Abstand zum Röntgengerät braucht.

 

Würde man trotzdem 1,5 m Radius als Kontrollbereich festlegen? Oder kommt es noch darauf an was die kV und mAs sind, und ob man eher vor oder hinter dem Gerät steht?

 

Rainni

Sehr geehrte(r) Herr oder Frau Ranini,

die Regelungen zu den Kontrollbereichsgrenzen bzw. Abständen sind im untergestzlichen Regelwerk wie zum Beispiel in der Sachverständigenprüfrichtlinie oder der Norm DIN 6812 geregelt.

Im Rahmen der Sachverständigenprüfung wird u. a. auch der bauliche Strahlenschutz geprüft. Im Rahmen der Prüfung werden zur Ermittlung der Exposition konservative Betriebsdaten gewählt. Die ermittelte Exposition wird auf das Jahr durch Multiplikation der der durchgeführten beabsichtigten Aufnahmen hochgerechnet. Es ist daher wichtig, dass die Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen zu den bebsichtigten Untersuchungen/Aufnahmen den beabscihtigten Betrieb auch wiederspiegeln. Da mir die vorliegenenden Gegebenheiten nicht bekannt sind, kann ich Ihnen lediglich empfehlen, sich mit ihrem Sachverständigen in Verbindnung zu setzen wenn der Prüfbericht des Sachverständigen noch offene Fragen aufwirft.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Westhof

Jürgen Westhof

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