Licht-Nutzstrahlfeld außerhalb der Toleranz

Moin die Damen und Herren, wenn bei einem "Buckyarbeitsplatz" bei einer Überprüfung festgestellt wird, dass die Abweichung zwischen Licht- und Nutzstrahlfeld > 2% ist (3%), muss dann zwangsweise die Anlage bis zur Korrektur stillgelegt werden oder darf diese für bestimmte Untersuchungen (z.B. Notfall, Thorax, etc.) noch genutzt werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Gruß, Jörg Hoffmann.

Jörg

Sehr geehrter Herr Jörg ???

 

grundsätzlich dürfen Röntgenanlagen nur betrieben werden, wenn sie der Richtlinie Qualitätssicherung und der Richtlinie zur Sachverständigenprüfung entsprechen und keinen Schaden verursachen können. 

Dies bedeutet aber nicht, dass jede Abweichung von der Norm gleich zur Stillegung der Anlage führt. Da eine leichte Abweichung zwischen Strahlenfeld und Lichtfeld nicht zu einer erheblichen Gefährdung des Patienten führt, reicht es wenn der Fehler unverzüglich behoben wird. Das bedeutet, dass eine Servícemaßnahme eingeleitet und die Maßnahme innerhalb üblicher Wartezeiten durchgeführt wird. In der Zwischenzeit sollte der Fehler allen Mitarbeitern bekannt sein und bei den Untersuchungen beachtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

H. Lenzen

 

H. Lenzen

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