Meldung eines besonderen Vorkommnisses

Ist eine Seitenverwechslung oder Patientenverwechslung in der Projektionsradiographie eine meldepflichtiges Vorkommnis nach Strahlenschutzverordung?

Eine Verletzung des Grenzwertes im Einzelfall über 200 % vermutlich trifft nicht zu.

Jedoch ist eine Körperregion oder ein Patient einer Strahlenbelastung ausgesetzt für die keine Indikation bestand.

 

Vielen Dank. Kay Becker

Kay Becker

Hallo Herr Becker,

derzeit gibt es im Strahlenschutzrecht den Begriff des bedeutsamen Vorkommnisses nicht für die Projektionsradiographie sondern nur für diagnostische Durchleuchtungen, fluoroskopischen Interventionen und CT.

Dies ist der Tatsache geschuldet, dass hier hohe Dosen schon bei regelhaftem Einsatz nicht zu erwarten sind.

Trotzdem sollten derartige Fälle im Rahmen des internen QS-Prozess bearbeitet werden.

 

H. Lenzen, Münsterm

H. Lenzen

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