MPE bei CT-Ummeldung?

Unser CT wurde bisher in einer Kooperation mit einer Praxis teleradiologisch betrieben. Ab 1.1.2020 wird mit einer anderen Praxis kooperiert und dazu die Genehmigung hoffentlich wie bisher erteilt. Zählt dies nun als Neuanmeldung? Gilt dann nicht mehr die Übergangsfrist zur Bestellung eines MPE bis Ende 2022?

Mit freundlichen Grüssen

U. Döhner

 

udoehner

Ob dies als Neuanmeldung zählt entscheidet die Aufsichtsbehörde. Derzeit verfahren aber die meisten Aufsichtsbehörden nach diesem Prinzip. Umfirmierungen, Umzüge oder Änderungen in einer Genehmigung führen dann zu der direkten Forderung nach einem MPE.

Es lohnt sich immer die Behörde vorher zu fragen.

Mfg

H. Lenzen

 

H. Lenzen

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.