Neuer MPE beim Betreiberwechsel

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf den RöKo:

Unser CT ist letztes Jahr, also vor Sylvester 2018, in Betrieb gegangen und angemeldet worden. Im Januar 19 ergab sich aber ein Betreiberwechsel. Frage:

a) Müssen wir nun erneut bei der zuständigen Behörde anmelden
b) und dabei auch einen MPE mit Fachrichtung Röntgen angeben?

Viele Grüße von Anette Butzmann

Anette Butzmann

Sehr geehrte Frau Butzmann,

 

Sie entwickeln sich zum treuen Nutzer des Forums. ;-) Das ist gut so!

Grundsätzlich ist jeder Betreiberwechsel der Behörde anzuzeigen. Die Behörde nennt Ihnen dann die Auflagen, die damit verbunden sind. Zur Frage des MPE wird die Behörde nur einen kleinen Spielraum haben. Somit sollten Sie davon ausgehen, dass der MPE mit Fachkunde Röntgen gefordert wird. Dies gilt übrigens auch für Nutzungsänderungen. Sollten Sie gestern nur Verplattungen etc. mit einem mobilen C-Bogen betrachtet haben und heute Gefäßinterventionen durchführen, so könnte die Behörde hier den MPE fordern.

Mit freundlichen Grüßen

H. Lenzen

H. Lenzen

Ich danke Ihnen herzlich für die Antwort. Ja, ich bin auch schon seit Jahren fleißige Besucherin des Forums Röntgenverordnung gewesen und fahre eigentlich nur deswegen jedes Jahr auf den Röko ;-).

Anette Butzmann

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