Guten Tag,
Folgende Situation wirft mir Fragen bzgl. der nötigen Kenntnisse / Kunde im Strahlenschutz auf und führte bereits zu hitzigen Diskussionen in meiner Abteilung:
Ein Facharzt (oder Assistenzarzt mit Facharztqualifikation für diesen Eingriff) führt eine offene Portimplantation über die V. cephalica durch (ggf. auch intraoperative Punktion der V. subclavia). Zur Lagekontrolle der Portschlauchspitze erfolgt ein introperatives Röntgen mit dem C-Bogen. Der operierende Arzt führt den Eingriff alleine (also ohne Anwesenheit eines Kollegen im OP Saal). Er hat keine Fachkunde. Die operierende Abteilung verfügt aber über zwei fachkundige Ärzte für die beschriebene Situation, die sich während der Operation jedoch nicht im OP Saal befinden.
Welche Nachweise braucht der Operateur in o.g. Beispiel um Rö Strahlen anwenden zu können? Zwingend eine Fachkunde? Oder ist der Kurs nach Anhang 7.1. RiLi Strahlenschutz "Unterweisung für Ärzte über der Strahlenschutz in der Diagnostik mit Rö Strahlen" / sog. "Kenntnisse im Strahlenschutz" ausreichend, wenn die Abteilung einen fachkundigen Arzt hat, auch wenn der Fachkundige Arzt nicht persönlich im OP Saal anwesend ist?
In der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz unter Abschnitt 3.3 heißt es:
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz müssen besitzen:
– Ärzte und Zahnärzte, die nicht die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes oder Zahnarztes Röntgenstrahlung anwenden (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 RöV).
Was bedeutet "...unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes..."? Muss dieser fachkundige Arzt während der Operation bzw. dem Moment der Röntgenstrahlanwendung persönlich im OP Saal anwesend sein? Was ist insb. unter "ständiger Aufsicht" zu verstehen?
Wo finde ich die exakte Auslegung (in schriftlicher Form) zu dieser Angabe?
Vielen Dank für die Auskunft.
MfG
A. Burghardt