Notwendige Sachkunde für Schrittmacherimplantationen in Niedersachsen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Ich bin Kardiologe und implantiere ca. 50 Schrittmacher und ICDs pro Jahr. Unter radiologischer Supervision habe ich vor Jahren die Sachkunden Rö 3.6 und Rö 7 in Niedersachsen erworben. Nun möchte ich Kollegen in den genannten Sachkunden weiterbilden und habe die Ermächtigung bei der Ärztekammer Niedersachsen beantragt.

Dort tut man sich schwer, die Schrittmacher-Implantationen unter Rö 3.6 und Rö 7 einzuordnen und fordert von mir den Erwerb von Rö 4. Letztere Sachkunde ist in unserem Haus praktisch nicht zu erwerben, da nicht verbreitet.

Was ist die Rechtsgrundlage, dass ich mit Rö 3.6 und Rö 7 zwar implantieren darf, aber nicht weiterbilden?

Viele Grüße und Danke!

Doe_Moe

Doc_Moe

Aus Ihrer Frage wird nicht ganz klar, ob Sie eine Ermächtigung zur Weiterbildung beantragen oder ob Sie  Sachkundebescheinigungen im Rahmen des Fachkunderrwerbs nach Strahlenschutzrecht erstellen wollen. Ersteres betrift das Arztrecht und hat nur insofern etwas mit Fachkunderichtlinie zu tun, weil viele Weiterbildungsordnungen einen Fachkundenachweis verlangen.

Die Vermittlung und Bestätigung der Sachkunde müsste Ihnen aber gestattet werden. In der Fachkunderichtlinie heißt es unter Rö7 "Anwendung von Röntgenstrahlung bei fluoroskopischen Interventionen an einem Organsystem - nur in Verbindung mit Rö4 oder einem Anwendungsgebiet aus Rö3"

Da Sie über Rö7 und Rö3.6 verfügen, sollten die Vorgaben erfüllt sein.

H. Lenzen, Münster

 

H. Lenzen

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