Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Ich bin Kardiologe und implantiere ca. 50 Schrittmacher und ICDs pro Jahr. Unter radiologischer Supervision habe ich vor Jahren die Sachkunden Rö 3.6 und Rö 7 in Niedersachsen erworben. Nun möchte ich Kollegen in den genannten Sachkunden weiterbilden und habe die Ermächtigung bei der Ärztekammer Niedersachsen beantragt.
Dort tut man sich schwer, die Schrittmacher-Implantationen unter Rö 3.6 und Rö 7 einzuordnen und fordert von mir den Erwerb von Rö 4. Letztere Sachkunde ist in unserem Haus praktisch nicht zu erwerben, da nicht verbreitet.
Was ist die Rechtsgrundlage, dass ich mit Rö 3.6 und Rö 7 zwar implantieren darf, aber nicht weiterbilden?
Viele Grüße und Danke!
Doe_Moe