Sehr geehrtes Expertenteam,
aus dem Rundschreiben des BMUKN vom 25. Juli 2025 geht hervor, dass beim Betrieb mit einer Anlage zur Erzeugung ionisernder Strahlung dem SSV die Entscheidung obliegt, ob er Personen mit Fachkunde oder mit den erforderlichen Kenntnissen die Anwendung technisch durchführen lässt.
" Entsprechend der Komplexität der Verfahren und der verbundenen Risiken müssen in der Teletherapie jedoch immer zwei Personen am Ort der technischen Durchführung sein, wobei mindestens eine Person fachkundig entsprechend § 145 Absatz 2 Nummer1, 2 oder 3 StrlSchV sein muss.
Da im vorherigen Abschnitt nur über Ärzte mit Kenntnissen geschrieben wird, bin ich mir nicht sicher, ob hier nur die Ärzte mit den erforderlichen Kenntnissen gemeint sind oder auch Personen mit eine sonstigen medizinischen Ausbildung (z.B. MFA) Wie interpretieren sie das?
Wenn der/ die MFA inkludiert ist, dann düfte ein/e MTR mit einer/m MFA am Beschleuniger die Anwendung technisch durchführen. Laut der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin ist aber als Voraussetzung für eine unterstützende Tätigkeit die ständige , also physische Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen ärztlichen Person erforderlich.
Das ist in meinem Augen widersprüchlich.
Nun zu meiner ersten Frage: wird es Änderungen in der zukünftigen Fachkunde-Richtlinie geben in Bezug auf die Tätigkeit der MFA in der Strahlentherapie? Bleibt es bei der physischen (also direkt am Arbeitsplatz) Aufsicht der ärztlichen Person und die rein unterstützenden Tätigkeiten?
(Was ja im klinischen Alltag nicht umsetzbar ist! Wenn sich hier nichts ändert, verstehe ich den Sinn des Rundschreibens des BMUKN nicht.)
Frage 2: Wenn die technische Durchführung auch den MFA mit Kenntnissen erlaubt ist, wird der Kurs dann in der zukünftigen Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse stundenmäßig aufgestockt?
Kleine persönliche Meinung von mir: Mit 20 h Theorie und 20 h Praktikum kann man kein ausreichendes Wissen vermitteln, weder in der Strahlentherapie noch in der Nuklearmedizin.
Ein 90 h- Kurs um einen Fuß röntgen zu dürfen und ein 20 h Kurs, um eine IMRT anzuwenden ist, passt für mich nicht.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Irene Vent