Personenbezogene Daten bei Spendern

Liebe Kollegen,

wir sind in unseren Haus auf ein Problem gestoßen. Im Rahmen einer Stammzellenspende wurde bei uns in der Abteilung ein Röntgenbild von einem Spender gemacht. Generell werden Spender im Haus anonymisiert geführt, welche aber stets nachfolgbar sind.

Wenn ich die StrlSchV richtig verstehe müssten aber die Bilder mit dem Originalnamen archiviert werden, damit sie sofort zugeordnet werden können. Ist das so richtig?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Medphy

Es ist richtig, dass das Röntgenbild grundsätzlich mit den personenbezogenen Daten des Patienten verbunden sein muss. Allerdings gibt es auch Persönlichkeitsrechte eines Menschen die u.U. gewahrt werden müssen. Wenn sie pseudonnymisieren und nicht anonymisieren, und damit der Name zurückverfolgbar ist, sollten beide Seiten zufriedengestellt sein. Es handelt sich dabei aber um ein Problem der gesamten Klinik, bei der die Kliniksleitung die Regeln für alle Prozesse vorgeben sollte.

H. Lenzen

H. Lenzen

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