PSA: Anwendung bei CE-Kennzeichnung, geltende Norm

Sehr geehrte Damen und Herren,

in mehr oder weniger direktem Zusammenhang mit meiner Frage "Nachteile bleifreier/ -reduzierter PSA gegenüber konventioneller "Bleischürzen"" vom 24.08.2019, habe ich folgende Nachfrage.

Aktuell werden uns CE-gekennzeichnete Schürzen angeboten, welche die Anforderungen der IEC 61331-3:2014 erfüllen.

Ist trotz des CE-Zeichens zusätzlich auch Konformität zu den Normen die IEC 61331-1:2014 bzw. DIN EN 61331-1:2016 nachzuweisen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Randolf Trinkaus

rantr

 

Sehr geehrter Herr Trinkaus,

die angesprochenen Probleme mit den bleifreien und bleireduzierten Röntgenschürzen gibt es seit der IEC 61331-1:2014 bzw. DIN EN 61331-1:2016 nicht mehr. Unabhängig vom Aufbau des Schutzmaterials muss die Röntgenschürze die erforderlichen Schwächungseigenschaften über den angegebenen kV-Bereich nachweisen. Ein CE-Zeichen werden Sie auf jeder Röntgenschürze finden. Der Hersteller sollte zusätzlich bestätigen, dass er die oben genannte Norm erfüllt.

Noch ein Hinweis: Nach der neuen IEC 61331-3:2016 sollte im Etikett der Bleigleichwert, der kV-Bereich, die Flächendichte und der Verweis auf die Normen stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Jungnickel

 

KJungnickel

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