Risikoanalyse § 126 StrlSchV

Sehr geehrtes Strahlenschutz-Rechtsteam

Der Paragraph besagt in Abs. (1), dass vor Einsatz eines Behandlungsverfahrens mit radioaktiven Stoffen ODER ionisierender Strahlung eine Analyse zur Identifikation und Bewertung der Gefahr unbeabsichtigter Expositionen der  behandelten Person durchgeführt wird.

Betrifft dieser Paragraph auch die Interventionelle Radiologie, welche ja therapeutische Maßnahmen unter Anwendung ionisierender Strahlung durchführt? Hier können durchaus beachtliche Expositionswerte erreicht werden?

QMB

Nein, für fluoroskopische Interventionen ist keine Risikoanalyse notwendig, da die Strahlung nicht der Behandlung dient, sondern lediglich der Navigation.

H. Lenzen, Münster

H. Lenzen

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