Röntgenauftrag durch OP-Personal

Sehr geehrtes Experten-Team,

hin und wieder stellt sich bei uns die Frage, ob es möglich wäre, dass das nichtärztliche OP-Personal Aufträge für den Folgetag für röntgengestützte OPs an C-Bögen im RIS bzw. KIS erstellen darf.

Das würde den Workflow im OP natürlich wesentlich verbessern. Im Prinzip würde dann der fachkundige Arzt die rechtfertigende Indikation im Rahmen der OP-Vorbereitung und des Aufklärungsgesprächs stellen. Anschließend würde er dann die Aufgabe an die zuständige Person deligieren, den Auftrag für den C-Bogen anzulegen.

So richtig habe ich zu dieser Thematik keine aussagekräftige und eindeutige Information finden können.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

C. Graf

Claudia Graf

Sehr geehrte Frau Graf,

Strahlenschutzrechtlich ist die administrative Auftragserstellung nicht geregelt. Es spricht also erst einmal nichts dagegen diesen Schritt durch nichtärztliches Personal erledigen zu lassen. Wichtig, und geregelt, ist aber die Stellung der rechtfertigenden Indikation (§119 StrlSchV). Diese erfolgt durch den strahlenanwendenden, fachkundigen Arzt und muss auch von Ihm dokumentiert werden. Wenn der Arzt den Auftrag im Rahmen der OP-Vorbereitung prüft und freigibt sehe ich keinen Grund, der gegen dieses Vorgehen spricht. Wichtig ist natürlich, das die Indikationsprüfung auch stattfindet und dokumentiert wird.

Der Workflow im KIS sollte diesen Schritt also zwingend vorsehen.

 

mit freundlichen Grüßen

 

Bernhard Renger

Bernhard Renger

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