Hallo,
die DIN 6857-2 verpflichtet ein Unternehmen/Krankenhaus nicht mehr, die Schutzkleidung des Personals jährlich zu prüfen.
Bei Neuanschaffungen findet nach meiner Information die erste Prüfung nach 3 Jahren statt.
Dann alle 2 Jahre. Dies ist zu dokumentieren und bei der Sachverständigenprüfung vorzulegen.
Es bietet sich an, in die Bestellung von SSBs eine Verpflichtung zur regelmäßigen Sichtprüfung der Schutzkleidung mit einzufügen.
Der oder die SSB hat dann die Möglichkeit, eine geeignete Person in der jeweiligen Abteilung mit der Prüfung zu beauftragen. Dies sollte in Form einer Arbeitsanweisung verbindlich geschehen.
Alternativ kann dies auch kostenpflichtig von einer Fremdfirma übernommen werden.
Entspricht das dem gängigen Vorgehen und der Praxis?
Freundliche Frühlingsgrüße!
613931