Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in unserem Krankenhaus die Aufgabe Dokumente stillgelegter Röntgeneinrichtungen entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und Vorgaben zu pflegen.
Ich beabsichtige deswegen Dokumente von Röntgeneinrichtungen, welche vor dem 31.12.2017 stillgelegt wurden, nach den Richtlinien der letzten gültigen Röntgenverordnung zu archivieren bzw. bei Ablauf der Fristen zu entsorgen. Kann ich davon ausgehen, dass die Richtlinien der neuen Strahlenschutzverordnung für die vor dem 31.12.2017 entsorgten Röntgeneinrichtungen hier nicht mehr greifen?
Freundliche Grüße
Jörg Hudde
MT für Radiologie