Strahlenschutz versus Qualitätsstandards bei Röntgenaufnahmen

Bei Röntgenuntersuchungen z.b. der Lunge ist eine korrekte Darstellung gefordert mit im Text hinterlegtem Hinweis die Aufnahme soll eine sichtbare Einblendung erkennen lassen. In der Qualitätsüberprüfung liest sich dies als muß sichtbar sein. im negativen Falle führt dies zu einer Beurteilung der Stufe III (schwerwiegende Mängel)

Die Diskrepanz in diesen 2 Forderungen würde bedeuten , dass  man eine Wiederholung der Röntgenaufnahme veranlassen müßte mit der Konsequenz einer erneuten Strahlenbelastung die eventuell gerichtlich als Körperverletzung ausgelegt wird.

Daher meine Frage ist der Strahlenschutz bindend oder hat die Forderung der Qualitätssicherungskommission Vorrang und es muss eine solche Aufnahme wiederholt werden.Gibt es Gründe ,dass eine optimale Darstellung ohne sichtbare Feldeinblendung toleriert werden kann.

 

mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Peter Pilch

 

ppwa

Sie sprechen hier ein grundsätzliches Problem an. In der Regel fordert die ÄSt. mehrere Aufnahmen der selben Region an. Wenn bei einer dieser Aufnahmen eine Einblendung nicht zu sehen ist, könnte man darauf hinweisen und es dabei belassen. Unterschieden werden muss auch ob bei der Thoraxaufnahme nur die laterale Einblendung nicht zu sehen war, oder auch die caudo-craniale. Letzteres wäre deutlich schlimmer. 

Wenn aber auf allen Aufnahmen die Einblendung fehlt, ist dies in der Tat ein schwerer Mangel. 

Grundsäzlich sollen Aufnahmen nur wiederholt werden, wenn die Fragestellung nicht beantwortet werden kann. Technische Fehler alleine sind kein Grund. Es sollte aber  ein Kommentar zu dem technischen Fehler durch den Arzt mit eingereicht werden.

H. Lenzen, Münstet

H. Lenzen

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