Strahlenschutzbeauftragter physisch anwesend

Sehr geehrte Damen und Herren,

in div. Foren wird für die Anwendung von Röntgenstrahlung in der Medizin nicht nur der Fachkundige Arzt als ständig anwesend gefordert, sondern auch der Strahlenschutzbeauftragte.

Es ist nicht immer gewährleistet, dass der fachkundige Arzt auch SSB ist.

Bitte Info für die Praktikabilität in der Klinik! Reicht der Fachkundige oder muss auch der SSB anwesend (physisch) sein?

Danke MPE Qualikon

qualikon

Sehr geehrter Herr/Frau Qualikon,

glücklicher Weise gibt es im deutschen Strahlenschutzrecht keinen Hinweis darauf, dass der SSB bei Röntgenuntetsuchungen anwesend sein muss. Es wird allerdings gefordert, dass er in einer angemessenen Zeit am Ort des Geschehens sein muss. Diese Zeit ist nicht eindeutig definiert. Sie wird aber häufig mit 20-45 Minuten ausgelegt. Der SSB darf also beruhigt seinen Feierabend zu Hause verbringen, wenn das nicht 100 km entfernt ist.

Anders sieht das in der Strahlentherapie aus. Hier muss der SSB in der Tat anwesend sein.

 

Mit freundlichen Grüßen 

H. Lenzen

H. Lenzen

Sehr geehrter Herr Lenzen,

vielen Dank für die Klarstellung. Ich vermute, Sie leiten die Vorgabe aus § 45 StrlSchV ab, in dem im Rahmen der Strahlenschutzanweisung die Anwesenheit bzw. sofortige Erreichbarkeit definiert ist.

Wenn ich es richtig verstehe, ist die Strahlenschutzanweisung aber in der Zahnmedizin nur erforderlich, wenn die zuständige Behörde dies (im Einzelfall) fordert. Kann man also ableiten, dass grundsätzlich die Anwesenheit oder sofortige Erreichbarkeit in der Zahnmedizin nicht zwingend ist? Da der beim Röntgen anwesende Zahnarzt in aller Regel ja die Fachkunde besitzt, ist ja dessen Kompetenz immer vor Ort verfügbar.

Mit freundlichen Grüßen

W. Betz

W.Betz

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