Strahlenschutzmittel nach Empfehlung der SSK

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

am 22.Mai 2019 wurde im Bundesanzeiger des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Tabelle aufgrund der Empfehlung der SSk veröffentlicht.

Laut dieser kann nun in der Radiologie bei Aufnahmen Extremitäten, Thorax, Adomen sowie bei der Mammographie auf den bisher üblichen Strahleschutz verzichgtet werden.

Gibt es mir rechtlich die Möglichkeit Strahlenschutzmittel nur auf Wunsch des Patienten anzulegen?

 

MFG

 

Ute Palme

 

Vielen Dank

 

Ute Palme

U.Palme

Sehr geehrte Frau Palme,

 

zunächst muss ich Sie enttäuschen. Herr Prof. Ewen betreut das Forum nicht mehr. Er hat sich in den wohlverdienten Ruhestand begeben. Daher müssen Sie nun mit Dr. Westhof und mir als Moderatoren vorliebnehmen.

Nun aber zu Ihrer Frage.

Es ist richtig, dass das Bundesumwelt Ministerium eine Empfehlung der SSK zu Patientenschutzmitteln veröffentlicht hat. 

Hier der Link zum Bundegesetzblatt.

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=4d3838889b93b48e9dfd30ab93b8be1b&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=237af0c898fed59e&fts_search_list.destHistoryId=66044

Nach dieser Empfehlung kann bei allen projektionsradiographischen Untersuchungen von Erwachsenen, mit Ausnahme des Beckens und der Hüftgelenke, wegen der geringen Dosiseinsparungen auf eine Bleiabdeckung verzichtet werden.

Eine Empfehlung ist allerdings kein rechtlich bindendes Werk. Vielmehr ist sie Teil des "Standes von Wissenschaft und Technik". Höher im Rang steht die Sachverständigenrichtlinie. Und hier müssen nach Anlage III "Erforderliche Patientenschutzmittel bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung" die entsprechenden Schutzmittel zumindest vorgehalten werden. Ähnliches gilt für die Leitlinie der Bundesärztekammer. Hier wird das Anlegen von Schutzmitteln gefordert. Beide Werke befinden sich derzeit in der Überarbeitung und werden möglicherweise die Empfehlung der SSK berücksichtigen.

Man sollte daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einem Rechtsanspruch auf Verzicht der Patientenschutzmittel ausgehen. Sicher muss man auch überelegen wie ein Verzicht auf die Patienten wirkt. Möglicherweise wird die Sorgfalt des Arztes in Frage gestellt. 

Strahlenbiologisch ist die Empfehlung sicher ein Schritt in die richtige Richtung - Strahlenpsychologisch kann sie zu erheblichen Diskussionen führen.

Bitte bedenken Sie auf jeden Fall, dass beim CT weiterhin viele unterschiedliche Strahlenschutzmittel empfohlen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

H. Lenzen

H. Lenzen

Lieber Herr Lenzen,

leider funktioniert nach mehr als 2 Jahren der Link nicht mehr (wer hätte es gedacht) - haben Sie evtl. noch Zugriff auf das Gesetzblatt vom 22.05.2019?

grüße

H. Karle

H. Karle

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