Strahlenschutzverantwortlicher

Sehr geehrte Damen und Herren,

im StrlSchG wird gefordert, daß der SSV für die Leitung und Beaufsichtigung SSB zu bestellen hat, wobei er selbst nicht fachkundig sein muß. Die Gesamtverantwortung bleibt jedoch bei ihm.

Inwiefern muß der SSV den SSB bzgl. der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben kontrollieren? Ich stelle mir das schwierig vor, insbesondere wenn der SSV nicht vom Fach ist und vom Strahlenschutz keinerlei Kenntnisse besitzt. Muß er dennoch eine Art Kontrollsystem einrichten oder ist es ausreichend dem SSB alle Pflichten zu übertragen (außer denen in § 43 Abs. 2 StrlSchV genannten) und darauf zu vertrauen, daß der SSB den SSV über alle Mängel die den Strahlenschutz beeinträchtigen auch informiert.

Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

wg

Sehr geehrte/r Frau/Herr WG

in der tat ist der SSV in keiner konvortablen Situation, da er Verantwortung übernehmen muss obwohl er nicht über die Fachkenntnisse verfügt. Das ist aber leider das Schicksal von Geschäftsführern und Direktoren. Sie tragen für alles Verantwortung oder Mitverantwortung in ihrem Betrieb, können aber die einzelnen Fachgebiete nicht überblicken.

Hier wird häufig der Begriff des Organisationsverschulden benutzt. Dieser besagt, dass man dann schuld trägt, wenn nicht die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen wurden um Fehler oder Schäden zu vermeiden. So ist es auch im Strahlenschutz. Der SSV sollte demnach nicht nur die einzelnen SSB´s ernennen; er sollte sich auch reglmäßig berichten lassen und dies protokollieren. Er kann z.B. die Fachkundeprüfungen an die Personalabteilung delegieren. Er muss aber auch dafür sorgen, dass das notwendige Fachwissen dort vorliegt. Einige Dienstanweisungen unterstreichen sicher seine Aktivität. 

Einige Kliniken haben zwischen den SSV und den SSB als weiter Position den Strahlechutzbevollmächtigten eingeführt. Er ist fachkundig und hält dem SSV den Rücken frei. Diese Position kann man in speziellen Fällen durchaus auch mit externen Dienstleistern abdecken. Natürlich nur in Abstimmung mit der Behörde.

Aber für alle Szenarien gilt: Ohne Kontrolle sollte das Vertrauen nicht zu groß werden.

Viel Glück!

H. Lenzen

H. Lenzen

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.