Technische Röntgenanlagen und CE Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie

Guten Tag ,

ich bin Mitarbeiter eines Herstellers von technischen Röntgenanlagen zur Lebensmittelkontrolle.

Es kam die Frage auf ab wann keine CE Kennzeichnung erfolgen darf. Problem ist, daß Euratom ja eine Grenze von 1mSv/Jahr für den Menschen definiert. Aber keinen Grenzwert für die Maschine. Es gibt zwar auch den Begriff der Bauartzulassung mit einem Grenzwert von 10µSv/h bei Basisschutzgeräten. Aber in Deutschland werden überwiegend MAschinen ohne BAZ installiert.

Zusätzlich ist die Strahlenschutzgesetzgebung in Europa nicht harmonisiert wie die Maschinenrichtlinie.

Frage bezieht sich nur auf die Ein und Auslasssituation an den Maschinen wo eine Reduktion Konstruktiv schwierig ist.

Gibt es hier im Forum einen Spezialisten mit dem ich diese Problematik ansprechen könnte ?

 

Viele Grüße

 

Martin Müller

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