Unterweisung für Ärzte mit Kenntnissen am Ort der techn. Durchführung der teleradiologie

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 63 StrSchV müssen "Personen, die im Rahmen einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Tätigkeit tätig werden", unterwiesen werden. Gehören dazu auch die Ärzte mit Kenntnissen am Ort der technischen Durchführung in der Teleradiologie, die nach § 14 Absatz 2 Nummer 3 StrlSchG am Ort der technischen Durchführung  der Teleradiologie anwesend zu sein haben? Sie sind ja auch "im Rahmen" einer genehmigungsbedürftigen Tätigkeit tätig.

Noch eine kleine Bemerkung: Im Forum RöV waren alle Beiträge praktischerweise nummeriert, jetzt finde ich keine Nummerierung mehr. Das ist etwas schade.

Mit bestem Dank

Klaus Neumann / Radiologie Bernau

K. Neumann

Sehr geehrter herr Neumann,

zunächst etwas zu Ihrer zweiten Bemerkung. Es ist richtig, dass eine Nummerierung der Fragen die Referenzzierung deutlich erleichtern würde. Wir haben dies auch bereits an die Entwickler weitergereicht.

Der § 63 wird meines Erachtens von Ihnen richtig interpretiert. Es wird hier nur auf Personen verwiesen, die tätig werden. Es gibt keine Einschränkung auf Fachkunden. Da Ärzte mit Kenntnissen am Ort der technischen Durchführung der Teleradiologie zu dieser Personengruppe gehören, müssen sie auch unterwiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen

H. Lenzen

H. Lenzen

Sehr geehrter Herr Neumann,

eine kleine Anmerkung zu Ihrer Bemerkung. Wir haben deswegen keine Nummern mehr im Forum, weil wir es sinnvoller finden, dass direkt auf Fragen verlinkt wird, wenn sich Beiträge im Forum auf ältere Fragen beziehen. Die Nummerierung stammt ja aus dem alten Forum und dort müsste man bei Diskussionen und Nachfragen immer eine neue Frage stellen. Hier gibt es jetzt die Möglichkeit, einen Beitrag weiterzudiskutieren und ggf. auch weitere Frage zu Antworten zu stellen.

Viele Grüße

Erik Gührs
DRG-Geschäftsstelle

EG

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