Unterweisung per E-Learning

In welcher Form lässt die Behörde die Unterweisung in Form des E-Learning zu?

 

Art u. Weise des Antrags?

werstahl

Sehr geehrter Herr/Frau Werstahl,

 

im §63(3) StrlSchV finden Sie Antworten auf Ihre Frage. Hier heißt es:

"Die Unterweisung muss in einer für die Unterwiesenen verständlichen Form und Sprache erfolgen. Die Unterweisung hat mündlich zu erfolgen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass die Unterweisung durch Nutzung von E-Learning-Angeboten oder von audiovisuellen Medien erfolgt, wenn dabei eine Erfolgskontrolle durchgeführt wird und die Möglichkeit für Nachfragen gewährleistet ist."

Danach würde ich folgendes Vorgehen empfehlen:

1. Formloser Antrag bei der Behörde unter Vorflage des e-Learning Angebots.

2. Bereitstellung eines Fachkundigen zur Beantwortung von Fragen im Chat oder per Audio.

3. Fragenkatalog für die Prüfung

4. Erfolgsnachweis und Dokumentation der Teilnehmer mit Unterschrift und Archivierung über 5 Jahre.

 

Mit freundlichen Grüßen 

H. Lenzen

H. Lenzen

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.