Wer genau muss im Besitz der Fachkunde interventionelle Radiologie sein?

Hallo Expertenteam Strahlenschutzrecht,

 

bei einem Audit (Unfallchirurgie) machte der Auditor darauf aufmerksam, dass die Operateure im OP(allesamt im Besitzt der Fachkunde für ein Teilgebiet nach RöV) für ihre Tätigkeit als Unfallchirurgen bzw. Wirbelsäulenchirurgen über die Fachkunde interventionelle Radiologie verfügen müssten. Ebenso ein Neurochirurg der eigenverantwortlich im CT eine PRT durchführt und dabei über die Fachkunde CT verfügt.

Dies war mir und den Chirurgen neu. Stimmt das? Also benötigen die Unfallchirurgen für Ihre Arbeit im OP die Fachkunde interventionelle Radiologie? Wie verhält es sich bei einem Wirbelsäulenchirurgen(Kyphoplastie, dorsale Instrumentierung) - benötigt der Kollege zwingenderweise für diese ja zum Teil durchleuchtungsgestützten Tätigkeiten die Fachkunde Interventionelle Radiologie oder reicht für beide Tätigkeiten die normale Teilgebietsfachkunde (Skelettsystem,Notfalldiagnostik) aus?Vielen Dank im Voraus!

 

Viele Grüße

 

Louis Chevalier

 

Louis Chevalier

Hallo Herr Chevalier,

Es ist sicher nicht richtig, dass jeder Chirurg oder Unfallchirurg automatisch die Fachkunde interventionelle Radiologie benötigt. Grundsätzlich wäre eine Fachkunde Rö4 ausreichend. Sollte er 3D-Darststellungen durchführen benötigt er zusätzlich noch die Fachkunde DVT (Rö9.2). Führt er, z.B. als Gefäßchirurg, fluoroskopische Interventionen durch, so benötigt er zusätzlich Rö7. Keinesfalls reicht die Notfalldiagnostik. 

Ob nun die Kyphoblastie als Intervention im Sinne der Fachkunderichtlinie gewertet wird ist fraglich. Die Empfehlung der SSK aus 2007 gibt das zumindest nicht her.

 

Mfg

H. Lenzen

H. Lenzen

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