Wer genehmigt Mammographie Screening?

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frage ist folgende: Welche Behörde genehmigt Mammographie-Screening?

In meinem Fall ist es so, dass die Mammographie-Screening Einheit sich in meinem Zuständigkeitsbereich befindet (Standort ist Fulda). Die letzte Genehmigung wurde allerdings nicht vom RP-Kassel, sondern vom RP-Gießen ausgestellt. Meiner Erfahrung nach wird es immer standortbezogen genehmigt (Nordhessen--> RP-Kassel, Mittelhessen-->RP-Gießen, Südhessen-->RP-Darmstadt). Gilt bei Mammographie-Screening was anderes?

Alexander Supertramp

Sehr geehrter Anfrager,

die Genehmigungsbehörde ist in der jeweiligen Zuständigkeitsverordnung des Bundeslandes festgelegt. In Hessen ist für die Genehmigung des Mammographie-Sreening die jeweils örtlich zuständige Behörde zuständig,in dem vorliegenden Fall für Fulda das Regierungspräsidium Kassel. 

Es gibt aber auch Abweichungen für die örtliche Zuständigkeit, welches auch in der hessischen Zuständigkeitsverordnung geregeltt ist, zum Beispiel die Genehmigung zur Teleradiologie wird von einer Behörde für ganz Hessen erteilt (Hessisches landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie). 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Westhof

Jürgen Westhof

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