Wer ist strahlenschutzverantwortlich?

In unserer Radiologischen Praxis werden Patienten aus einer Krankenhaus-D-Arzt-Sprechstunde geröntgt. Die Stellung der rechtfertigenden Indikation erfolgt durch den D-Arzt, wir als Praxis führen nur die technische Leistung inklusive Bildarchivierung durch, die Befundung der Aufnahmen erfolgt wiederum durch den D-Arzt. Wer ist für diese Untersuchungen der/die Strahlenschutzverantwortliche - unsere Praxis? der (im Krankenhaus angestellte) D-Arzt? der Geschäftsführer des Krankenhauses?

C.Schubert

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