Zahnmedizinische Fachangestellte- Kenntnisse im Strahlenschutz

Genügen die mit erfolgreicher Berufsausbildung als Zahnmedizinische(r) Fachangetellte(r) erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz für eine Tätigkeit in der Humanmedizin unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes in Hinsicht auf die aktuelle Gesetzeslage?

Im Klartext: Ist es formal juristisch erlaubt, eine ZFA in als sonstiges Personal mit Kenntnissen im Strahlenschutz der Humanmedizin einzusetzen?

SRC

Eine ZFA gehört zwar zur Gruppe der sonstigen Personen mit medizinischer Ausbildung, sie muss aber ihre Kenntnisse im Strahlenschutz für die Humanmedizin nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch die Teilnahme an einem 90 Stunden Kurs nach Fachkunderichtlinie. Bei Spezialfällen rate ich zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ärztkammer.

H. Lenzen

H. Lenzen

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