Es ist unklar, wer die Begründung bei Überschreitung der DRW´s zum Röntgen erstellen soll

Guten Morgen,

in unserer Klinik ist für die Teilgebietsradiologen nicht klar, wer für die Angabe zur Begründung bei Überschreitung der Referenzwerte zuständig ist.

Zitate aus den Mails an mich:

"Das Feld 'Anmerkung Dosismanagement' ist im Befundformular offenbar als Pflichtfeld deklariert.

Die Dosisangaben werden allerdings im Feld Befund bereits vorbelegt.

 

Um den Befund nun abzuschließen, muss jedes Mal das Anmerkungsfeld befüllt werden."

"Der Arzt kriegt den Auftrag, die Dosis wurde jedoch von Rö-Assistentin vorgegeben.  Soll man dann diese Austräge mit Warnzeichen je mal dem Personal im Rö- melden?

Ich kann keine Begründung schreiben, da ich diese Untersuchung nicht durchgeführt habe, aber bearbeiten kann man den dann auch nicht, da die Warnung in Form von "Gelbmarkierung" an ist. Und so wie Sie gesagt haben "Leerzeichen" setzen damit die Markierung gelöscht wird ist formal keine korrekte Lösung der Problematik.

Bitte um Hinweis, wer für die Erstellung der Begründung zuständig ist."

können Sie mir hierzu eine Grundlage liefern, die ich den Ärzten weiterleiten kann, damit die Rechtslage für den Befundenden Arzt klar ist.

In unseren Anforderungen, sofern nicht mit 0kG und 0cm ausgefüllt, kann der befundende Arzt/Ärztin die Daten zu den Körpermaßen ablesen.

Viele Grüße und danke für die Antwort.

Marco Lichtenthäler

 

M.Lichtenthäler

Sehr geehrter Herr Lichtenthäler,

die Pflichtfelder in Ihrem Dokumentationssystem stammen offenbar noch aus den Anfängen des neuen Strahlenschutzrechts. Das BMU ist zwischenzeitlich von einer Dokumentationspflicht für jede Überschreitung abgerückt. Sehen Sie hierzu auch: 

https://www.forum-strahlenschutzrecht.de/apps/forum/frage/dokumentationspflicht-bei-dosisueberschreitung-roe--und-ct/

H. Lenzen, Münster

 

H. Lenzen

Herr Lenzen, Ihr Link funktioniert leider nicht.

F. Giesecke

Frank Giesecke

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