Fragen zu rechtlichen Hinweisen und zur konkreten fachlichen Auslegung des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung und nachgeordneter Richtlinien.
Sehr geehrter Herr Professor Ewen,wir verfügen in unserem Krankenhaus über digitale Bildverarbeitung mit geeigneten Monitoren in der Radiologie. In den anderen Abteilungen wie Intensivstation oder Ambulanz wird an herkömmlichen Monitoren betrachtet und leider auch die Diagnose gestellt. Aus Kostengründen wird in diesen Abteilungen die Anschaffung v
Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,vielen Dank für Ihre Antwort.Kann man die Beschlüsse der Ärztlichen Stellen auch einsehen?Aus Ihrer Antwort schliesse ich, das der Primus L bzw. DL ausschließlich für die Durchleuchtung benutzt werden darf und der Primus A ausschließlich für das Röntgen gemäß 6868-150 bzw. 6868-13, obwohl die Prüfkörper sich wohl nur d
Sehr geehrter Herr Professor Ewen, wir haben eine Frage zur Abnahmeprüfung von Monitoren an neu zu installierenden Modalitäten. In DIN 6868-157 steht abgekürzt unter Punkt 1 Anwendungsbereich: Dazu gehören Schwarzweiß- oder Farbbildwiedergabegeräte, wie sie an Modalitäten der medizinischen diagnostischen Verfahren -Radiographie verwendet werden. An
Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,soweit ich als PACS-Betreuer die RöV verstanden habe, ist der Betreiber einer Röntgenanlage in der Pflicht, die darauf erstellten Bilder (exkl. der Fehlbilder) auch ordnungsgemäß zu archivieren. Wir haben die Situation, dass wir ein Gerät mit unserem Personal betreiben, das einer externen Praxis gehört und auf diesem a